Um die Bewässerungsanlage vor Frostschäden zu schützen, ist es nötig, das System mit Druckluft auszublasen. Andere Methoden, um Bewässerungsanlagen einzuwintern, haben sich als nicht zufriedenstellend herausgestellt. Diese Varianten, mit z.B. manuellen Entleerhähnen und ähnlichem, führen immer wieder zu zerstörten Komponenten.
WICHTIG: Die Bewässerungsanlage muss rechtzeitig vor dem ersten (nächtlichen) Frost entleert werden, um Schäden durch Gefrieren zu vermeiden. Ansonsten gefriert das Wasser in den Leitungen und dehnt sich aus. Die Rohre zerplatzen dann wie eine Flasche Mineralwasser, welche man in den Gefrierschrank legt.
Je nach Lage können erste Fröste bereits im September auftreten.
Die Einwinterung einer Bewässerungsanlage ist umfangreich, man kann durch nicht sachgemäßes Einwintern mit Gefahren und Schäden rechnen.
Wir empfehlen daher, die Einwinterung nicht selbst durchzuführen und uns mit der Wartung zu betrauen.
Der Ordnung halber möchten wir festhalten, dass die 3 jährige Gewährleistung auf die Bewässerungsanlage die Einwinterung durch unser Unternehmen erfordert.
Auch bei Durchführung dieser Maßnahmen durch ein anderes konzessioniertes Unternehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Gewährleistung. Treten bei Ihrer Bewässerungsanlage Schäden welcher Art auch immer auf, werden diese Reparaturen laut unseren Tarifen abgerechnet.
Stellen Sie sicher, dass Sie im Falle der Selbsteinwinterung Ihrer Bewässerungsanlage die Hinweisblätter FROST # 1 und FROST # 2 und FROST # 3 gelesen haben. Sie können diese jederzeit bei uns anfordern.
Vorbehaltlich Irrtümer, Druckfehler und technische Änderungen. Keine Haftung unsererseits für die beschriebenen Schritte. Anwendung erfolgt auf eigene Gefahr. Urheberrecht: Widhalm Bewässerungstechnik Salzburg.
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